Ich verkaufe Geschäftsadressen. Und sage Ihnen, wann Sie keine brauchen.

Kurz für alle, die es eilig haben: Das Bundesgericht hat am 9. Juni 2026 entschieden (Urteil 9C_652/2025), dass eine Firma dort Steuern zahlt, wo sie tatsächlich geführt wird — nicht dort, wo ihr Sitz eingetragen ist. Wer in Zug eine Adresse mietet, aber von Zürich aus arbeitet, riskiert, in beiden Kantonen zu zahlen. Im entschiedenen Fall waren es rund 143'900 Franken, und die Rückforderung scheiterte zusätzlich an einer verpassten Frist.

Das ist der ganze Kern. Der Rest ist Begründung.

Warum ausgerechnet ich das schreibe

Ich baue gerade ein System, das Firmengründungen und den Bürokram danach übernimmt. Zu dem, was wir anbieten, gehört eine Geschäftsadresse in Zug. Es wäre also mein gutes Recht, über dieses Urteil zu schweigen.

Ich schreibe trotzdem darüber, weil es nach dem 9. Juni zwei Sorten Anbieter gibt: die, die weiterhin „Steuern sparen mit Zuger Adresse" verkaufen — und die, die ihren Kunden sagen, wann genau das nicht funktioniert. Ich möchte zur zweiten Sorte gehören, und das ist nur glaubwürdig, wenn ich es öffentlich sage, bevor mich jemand fragt.

Was das Gericht entschieden hat

Der Fall ist unspektakulär und deshalb gefährlich: Eine GmbH war in Zug eingetragen. Briefkasten, Statuten, Handelsregister — formal alles korrekt. Geführt wurde sie aber aus dem Kanton Zürich: Dort lebte und arbeitete der Geschäftsführer, dort fielen die wesentlichen Entscheide.

Der Kanton Zürich beanspruchte die Steuerhoheit. Das Bundesgericht gab ihm recht.

Der Massstab heisst tatsächliche Verwaltung: Entscheidend ist, wo die wesentlichen Unternehmensentscheide schwergewichtig getroffen werden. Nicht, was im Handelsregister steht.

Und das ist keine Überraschungsentscheidung, sondern die Bestätigung einer Linie, die sich seit Jahren abzeichnet — dieselbe Richtung findet sich in mehreren Urteilen der Vorjahre. Neu ist die Deutlichkeit.

Was es praktisch bedeutet

Der teure Teil steht im Kleingedruckten des Falls. Der Unternehmer hatte in Zug bereits Steuern bezahlt — für die Jahre 2016 bis 2019 rund 143'900 Franken. Als Zürich zugriff, wollte er dieses Geld zurück. Er bekam es nicht: Der Rückerstattungsantrag scheiterte unter anderem an einer verpassten Frist.

Es waren also zwei Fehler, und der zweite war der schmerzhaftere. Der erste war eine Fehleinschätzung. Der zweite war ein Datum, das niemand im Blick hatte.

Ich habe an dieser Stelle länger nachgedacht als beim Rest des Urteils. Denn genau das ist der Grund, warum ich überhaupt angefangen habe, an einem System zu bauen: Der eigentliche Schaden entsteht selten dort, wo jemand eine falsche Entscheidung trifft. Er entsteht dort, wo neben der Arbeit niemand mehr hinschaut.

Woran Sie selbst prüfen können, ob Ihre Adresse trägt

Vier Fragen. Sie ersetzen keine Beratung, aber sie zeigen die Richtung:

Wo fallen die wesentlichen Entscheide? Nicht, wo sie unterschrieben werden — wo sie tatsächlich getroffen werden. Eine brauchbare Hilfsfrage: Wo findet die Sitzung statt, in der entschieden wird? Danach wird in Verfahren konkret gefragt.

Wo arbeiten die Menschen, die das Unternehmen führen? Wenn die Geschäftsleitung ausschliesslich anderswo lebt und arbeitet, ist der Sitz eine Behauptung.

Was passiert an der Adresse ausser Postempfang? Wird dort gearbeitet, empfangen, entschieden — oder wird nur weitergeleitet?

Könnten Sie es belegen? Nicht behaupten. Belegen: Anwesenheit, Räume, Menschen, Abläufe.

Wer alle vier Fragen souverän beantwortet, hat kein Problem. Wer bei zwei davon zögert, sollte mit einer Fachperson sprechen — nicht mit einem Adressanbieter.

Was das für mein eigenes Angebot heisst

Wir lehnen seither Anfragen ab. Nicht viele, aber es kommt vor: Wenn erkennbar ist, dass eine Firma faktisch woanders geführt wird und die Adresse nur den Sitz verschieben soll, ist das kein Kunde, den ich haben will. Nicht aus Edelmut — sondern weil ein solcher Kunde in zwei Jahren ein Problem hat, und die Adresse steht dann in seinem Handelsregisterauszug.

Wir sagen den Leuten auch, warum. Nicht «geht nicht», sondern: Das empfiehlt sich nicht, weil man in dieser Konstellation mit dem Steueramt rechnen muss. Und es meldet sich nicht am Anfang, wenn man die Adresse bucht. Es meldet sich Jahre später, wenn die Beträge zusammengekommen sind.

Eine Adresse ist etwas wert, wenn dahinter ein Ort ist: Räume, Menschen, Öffnungszeiten, tatsächliche Postbearbeitung. Ist das nicht der Fall, ist sie kein Steuermodell, sondern ein Risiko mit Monatsgebühr.

Quelle: Bundesgerichtsurteil 9C_652/2025 vom 9. Juni 2026, III. öffentlich-rechtliche Abteilung, zur Publikation vorgesehen. Stand dieser Einordnung: 15. August 2026 — Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Der Text behandelt das Verhältnis zwischen Schweizer Kantonen; für internationale Konstellationen gelten andere Anknüpfungen. Dies ist eine persönliche Einordnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wer unsicher ist, ob seine Struktur trägt, soll eine Fachperson beiziehen.