Die digitale Urkunde ist beschlossen. Sie kommt 2029.

Wer nach «digitale Urkunde Notar» sucht, will meist drei Dinge wissen: Geht das heute? Genügt die digitale Unterschrift? Muss ich trotzdem zum Notar? Die kurzen Antworten: teilweise, nein, ja. Die genauen stehen hier — mit Gesetz und Jahreszahl.

Kann ein Notar in der Schweiz eine digitale Urkunde ausstellen?

Teilweise. Ein Schweizer Notar kann seit 2018 eine rechtsgültige elektronische Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde erstellen (EÖBV) — ein signiertes PDF, das etwa das Handelsregister akzeptiert. Das Original bleibt aber Papier. Elektronische Originale ermöglicht erst das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) — verabschiedet am 16. Juni 2023, Inkraftsetzung voraussichtlich 2029.

Genügt eine qualifizierte elektronische Signatur für eine notarielle Beurkundung?

Nein. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR) — sie ersetzt die Schriftform. Die öffentliche Beurkundung ist etwas anderes: ein Verfahren vor der Urkundsperson, keine Signaturform. Eine QES macht aus einem Dokument keine öffentliche Urkunde. Wer dir das Gegenteil verkauft, verkauft dir eine Unterschrift als Urkunde.

Kann ich eine GmbH online gründen — ohne zum Notar zu gehen?

Nicht ohne Notar. GmbH und AG verlangen die öffentliche Beurkundung des Errichtungsakts (Art. 777 bzw. 629 OR). Eine Video-Beurkundung, wie sie Deutschland seit August 2022 kennt, gibt es im Schweizer Bundesrecht nicht; wie beurkundet wird, regeln die Kantone. Was sich digital erledigen lässt: die ganze Vorbereitung — und den eigenen Gang zum Notar kann eine Stellvertretung mit Vollmacht ersetzen. Beurkundet wird trotzdem. «Online gründen» heisst in der Schweiz heute: online vorbereiten.

Was ändert das DNG — und ab wann?

Das DNG bringt zwei Dinge: elektronische Originale öffentlicher Urkunden und ein zentrales elektronisches Urkundenregister des Bundes, in dem sie aufbewahrt werden. Beschlossen ist das seit dem 16. Juni 2023. In Kraft tritt es nach heutigem Stand des Bundesamts für Justiz voraussichtlich 2029 — sechs Jahre zwischen Beschluss und Betrieb.

Ich arbeite an Prozessen, die eine Firmengründung digital machen. Die Lehre daraus ist unbequem und praktisch zugleich: Den einen analogen Schritt plant man ein, statt so zu tun, als gäbe es ihn nicht — und alles davor und danach baut man so, dass er der einzige bleibt.

Und wenn die Urkunde dann digital ist, beginnt die eigentliche Frage erst: nicht ob ein Dokument digital ist, sondern woher es stammt — dazu die Notiz «Bei einer Urkunde ist die Herkunft nicht Beiwerk».

Die Schweiz hat die digitale Urkunde nicht verpasst. Sie hat sie terminiert.

( KI generiert –D. )